AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Fine-BBQ (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Catering-, Veranstaltungs- und Vermietungsleistungen. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Angebote von Fine-BBQ sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung des Kostenvoranschlags zustande. Mit Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
3. Leistungsumfang
Maßgeblich ist ausschließlich der in der Veranstaltungsvereinbarung festgelegte Leistungsumfang. Fine-BBQ ist berechtigt, bei Lieferengpässen oder nicht vorhersehbarer Nichtverfügbarkeit einzelner Zutaten oder Materialien gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
3.1 Gästezahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die verbindliche Gästezahl spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestabrechnungsgrundlage.
3.2 Persönlich geprägte Leistung
Die Leistungen von Fine-BBQ sind persönlich geprägt und werden im Wesentlichen durch den Inhaber erbracht. Sollte der Inhaber aus schwerwiegenden, unvorhersehbaren Gründen (insbesondere Krankheit oder Unfall) an der Leistungserbringung gehindert sein und ist eine zumutbare Ersatzgestellung nicht möglich, ist Fine-BBQ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
4. Verlust oder Beschädigung von überlassenen Gegenständen
Dem Kunden/Mieter obliegt eine Sorgfaltspflicht für überlassene Gegenstände wie Teller, Besteck und weiteres Equipment von der Übernahme bis zur Rückgabe. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Kunden/Mieters, dessen Gäste oder in seinem Auftrag handelnde Dritte werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur mit einem zusätzlichen Handlings-Aufwand von 10% dem Kunden/Mieter in Rechnung gestellt.
5. Reklamation
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Fine-BBQ ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit dies ohne erhebliche Verzögerung möglich ist. Für Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung oder Behandlung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
6. Rücktritt / Stornierung
Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss, gelten folgende pauschalierte Schadensersatzansprüche:
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- 6–2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
- 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90 %
- am Veranstaltungstag: 100 %
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Fine-BBQ. Grundlage der Berechnung ist die im Kostenvoranschlag ausgewiesene Gesamtsumme auf Basis der vereinbarten Mindestpersonenzahl. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Fine-BBQ kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Gefahrübergang
Mit Übergabe der Speisen oder Mietgegenstände an den Auftraggeber geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf diesen über.
8. Abrechnung
8.1 Die Leistungen von Fine-BBQ werden zu den im Kostenvoranschlag genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet, unabhängig davon, ob sie von dem Kunden vollständig verbraucht werden. Dies gilt insbesondere auch, falls Gäste kurzfristig der Veranstaltung fernbleiben.
8.2 Abrechnungen erfolgen für jede Veranstaltung gesondert. Die Rechnungsbeträge sind sieben Tage nach Rechnungseingang fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB:
- 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchern
- 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Unternehmern
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten oder von Fine-BBQ anerkannt sind.
9. Gewährleistung / Haftung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Fine-BBQ ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit dies ohne wesentliche Verzögerung möglich ist. Fine-BBQ haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die vereinbarte Auftragssumme, begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10. Sonstige Pflichten der Vertragspartner
10.1 Der Kunde bringt die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen vor Veranstaltungsbeginn bei. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.
10.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereit zu stellen, falls dies nach Absprache erforderlich ist. Fine-BBQ ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten für den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, trägt der Vertragspartner. Der Vertragspartner ist verpflichtet, gewünschte Veränderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben.
11. Preise / Auftragsannahme
11.1 Alle Preise verstehen sich in Euro.
11.2 Bei einer Zeitspanne von mehr als 3 Monaten zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn ist Fine-BBQ berechtigt, Preise anzupassen, sofern die Anpassung auf gestiegenen Material-, Energie- oder Personalkosten beruht und für den Auftraggeber zumutbar ist.
11.3 Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
11.4 Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mit der Unterschrift auf dem Kostenvoranschlag werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.2 Sollte die Veranstaltungsvereinbarung teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten. Ist eine solche Ausfüllung durch die Auslegung nicht zu ermitteln, verpflichten sich die Parteien, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
13.2 Rechtsstand und Erfüllungsort ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile Stuttgart.
13.3 Fine-BBQ ist berechtigt, den Kunden auch an seinen allgemeinen oder besonderen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen.
14. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung geregelt.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
